--- Hook --- Heute widmen wir uns „ChatGPT Ads automatisiert Gebote und Targeting“, „Suzuki verbindet TikTok und DOOH“, „Neues Apple-Tracking erhöht OptIns“, den Fachartikel von Wolfgang Scherl-Gebhard zu „So wird KI-Content korrekt gekennzeichnet“ und „Claude-Wasserzeichen verunsichert KI-Nutzer“. --- Thema 1 --- ChatGPT Ads hat seine Werbeplattform durch die Einführung neuer Funktionen zur Automatisierung von Geboten und Targeting erweitert. Die neue Gebotsstrategie „Maximize results“ ermöglicht es Werbetreibenden, das Kampagnenziel festzulegen, während das System die Gebote automatisch anpasst, um mit dem vorhandenen Budget möglichst viele Ergebnisse zu erzielen. Diese Automatisierung reduziert den manuellen Aufwand bei der Gebotsoptimierung erheblich. Zusätzlich erhalten Werbetreibende mehr Kontrolle über die Platzierung ihrer Kampagnen. Mit der Einstellung „Eligible platforms“ können sie gezielt zwischen iOS-App, Android-App und Web wählen, was eine präzisere Steuerung ermöglicht, insbesondere wenn sich Conversion-Raten oder Nutzerverhalten unterscheiden. Ein weiteres neues Merkmal ist die Erfassung von View-through-Conversions innerhalb eines Zeitfensters von einem Tag. Diese Kennzahl berücksichtigt Conversions, die nach dem Kontakt mit einer Anzeige erfolgen, ohne dass ein qualifizierter Klick erforderlich ist. Die Integration mit WorkMagic erlaubt es Unternehmen, die Performance von ChatGPT Ads im Vergleich zu anderen Werbekanälen zu analysieren. Dies macht die Unterscheidung zwischen Click-through- und View-through-Conversions für die Kampagnenbewertung zunehmend wichtig. --- Thema 2 --- Suzuki Deutschland und TikTok haben eine innovative Kampagne zur Markenaktivierung rund um den Suzuki World Triathlon Hamburg gestartet. Diese sogenannte „Out-of-Phone“-Kampagne überträgt Inhalte von TikTok-Creators auf etwa einhundertsechzig digitale Screens im öffentlichen Raum. Die Aktion zielt darauf ab, rund zwei Komma drei Millionen OOH-Impressions zu erzielen. Im Mittelpunkt steht der Suzuki Swift, der im Kontext des Triathlons und des Kampagnenmottos „Unstoppable“ präsentiert wird. Die Screens befinden sich in der Hamburger Innenstadt, entlang der Wettkampfstrecke, am Hauptbahnhof und im Westfield Überseequartier. Diese Aktivierung verknüpft digitale Communities mit einem großen Live-Event und bietet Suzuki zusätzliche Sichtbarkeit im Rahmen seines Engagements im Triathlonsport. Neben dem Titelsponsoring umfasst dies auch die Partnerschaft mit der Deutschen Triathlon Union sowie die Förderung ausgewählter Athleten. Die Kampagne verdeutlicht, wie Marken Creator Content über den Smartphone-Kontext hinaus verlängern und mit digitaler Außenwerbung neue Berührungspunkte schaffen können. --- Thema 3 --- Das neue Verfahren zur App Tracking Transparency, kurz ATT, von Apple hat das Ziel, den Datenschutz zu stärken und gleichzeitig die Opt-in-Raten zu erhöhen. Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass Apple seine eigenen Angebote bei der Datennutzung für Werbezwecke nicht mehr bevorzugen darf. Dies adressiert einen zentralen Kritikpunkt an ATT, da Apple bisher seine Datennutzung positiver darstellen konnte als die von Drittanbietern, die oft mit abschreckenden Hinweisen konfrontiert wurden. Die neuen Regelungen ermöglichen es App-Anbietern, den Zweck der Datennutzung klarer zu erläutern und bereits vorhandene Einwilligungen zu berücksichtigen. Zudem können Nutzer nach einer Ablehnung nach einem Jahr erneut um ihre Zustimmung gebeten werden. Diese Flexibilität könnte die Bereitschaft zur Zustimmung erhöhen und somit die Opt-in-Raten steigern. Auch Unternehmen, die bislang auf eine ATT-Abfrage verzichtet haben, könnten nun eher dazu bereit sein, was zusätzliche Chancen für Opt-ins schafft. Kritiker befürchten jedoch, dass dies zu zusätzlichen Abfragen für Drittanbieter und komplexeren Consent-Dialogen führen könnte. Dennoch könnte diese Entscheidung eine seltene Kombination aus mehr Fairness, mehr Gestaltungsspielraum und besseren Voraussetzungen für datengestützte Werbung bieten. --- Thema 4 --- Im Fachartikel von Wolfgang Scherl-Gebhard wird die Notwendigkeit der korrekten Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten im Marketing erläutert. Wolfgang Scherl-Gebhard betont, dass Betreiber, die KI zur Erstellung oder Manipulation von Inhalten nutzen, verpflichtet sind, diese klar zu kennzeichnen. Die Transparenzpflicht gilt ab dem zweiten August zweitausendsechsundzwanzig und betrifft nicht alle Nutzer, sondern gezielt Betreiber, die eigenverantwortlich mit KI-Systemen arbeiten. Er weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Pflichten mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden können. Wolfgang Scherl-Gebhard erklärt, dass der Verhaltenskodex des EU AI Office, veröffentlicht im Juni zweitausendsechsundzwanzig, als praxisnaher Leitfaden dient. Die Kennzeichnung muss klar und unterscheidbar sein, wobei spezifische Design- und Platzierungsanforderungen für verschiedene Content-Formate gelten. Zudem hebt er die Bedeutung dokumentierter Abläufe und klarer Zuständigkeiten innerhalb von Marketing-Teams hervor, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Abschließend empfiehlt Wolfgang Scherl-Gebhard einen strukturierten Vier-Schritte-Fahrplan zur Umsetzung der Kennzeichnungspflichten. --- Thema 5 --- Claude hat ein unsichtbares Wasserzeichen in seine KI-generierten Texte integriert, um den Anforderungen der Europäischen Union zur Transparenz von künstlich erzeugten Inhalten gerecht zu werden. Dieses Wasserzeichen wird jedoch nur bei Texten sichtbar, die direkt aus Claude übernommen werden. Nutzer äußern Bedenken, dass ihre Verwendung von KI-gestützten Anwendungen, wie dem Zusammenfassen von Dokumenten oder dem Umformulieren von Texten, dadurch leichter erkennbar wird. Wer die Texte lediglich als Grundlage für eigene Formulierungen nutzt, bleibt von der Wasserzeichen-Kennzeichnung unberührt. In der Diskussion wird auch die Besorgnis geäußert, dass Anthropic durch die Kennzeichnung einen Anspruch auf die Inhalte suggerieren könnte, was von anderen Nutzern als unzutreffend angesehen wird. Sie argumentieren, dass das Wasserzeichen lediglich den Ursprung der KI dokumentiert und keine Urheberschaft begründet. Befürworter des Wasserzeichens sehen Vorteile in der Nachvollziehbarkeit, insbesondere im akademischen Bereich. Gleichzeitig wird Kritik an Anthropic laut, da das Unternehmen KI-Inhalte kennzeichnet, obwohl beim Training der Modelle urheberrechtlich geschützte Werke verwendet wurden.