Die Rundfunkkommission der Länder plant eine umfassende Reform der Regeln für TV-Werbung im Rahmen des Digitalen Medien-Staatsvertrags. Ziel dieser Reform ist es, privaten TV-Sendern mehr Flexibilität und regionale Werbemöglichkeiten zu bieten. Die bisherigen Einschränkungen, die bundesweiten Anbietern das Schalten regionaler Werbung untersagten, sollen deutlich gelockert werden. Zudem wird ideelle Werbung für private Sender weitgehend erlaubt, während politische Werbung weiterhin verboten bleibt. Der Verband VAUNET begrüßt diese Flexibilisierung, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Refinanzierung lokaler und regionaler Medienangebote, da bundesweite Sender ebenfalls regional werben können. Für private Anbieter könnten die neuen Regelungen jedoch auch neue Möglichkeiten zur Refinanzierung schaffen. Veränderungen sind auch bei einzelnen Spots und den Werbezeiten zwischen achtzehn und vierundzwanzig Uhr vorgesehen. Im Gegensatz dazu fallen die Lockerungen für die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF deutlich geringer aus. Die bisherigen Beschränkungen hinsichtlich der Werbezeiten und -mengen bleiben bestehen. Die Reform muss nach einer öffentlichen Anhörung von allen sechzehn Bundesländern genehmigt werden.