Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie warnt vor einem erhöhten Abmahnrisiko für Unternehmen, das durch die neue EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo, entsteht. Diese Richtlinie tritt am siebenundzwanzigsten September in Kraft und soll Verbraucher vor Greenwashing schützen. Allerdings bringt sie erhebliche rechtliche Unsicherheiten mit sich. Ein zentrales Problem ist das Fehlen einer gesetzlichen Übergangs- oder Abverkaufsregelung für bereits produzierte Waren. Dadurch können auch bestehende Verpackungen und Produkte von den neuen Vorgaben betroffen sein. Die BVE hebt hervor, dass zwar Grundsätze für den Umgang mit Altbeständen entwickelt wurden, jedoch eine rechtssichere Abverkaufsfrist nicht gegeben ist. Zudem verschärft das Klagerecht Dritter nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb die Situation für Unternehmen. Unklare Vorgaben, insbesondere in Bezug auf Materialangaben und deren Umweltaussagen, erhöhen das Risiko von Abmahnungen. Unternehmen sind daher angehalten, ihre Umweltkommunikation frühzeitig zu prüfen und bestehende Verpackungen sowie Werbeaussagen auf die neuen Anforderungen zu überprüfen. Klarheit wird voraussichtlich erst durch die Praxis der Behörden und die Rechtsprechung geschaffen.