Im Fachartikel von Wolfgang Scherl-Gebhard wird die Notwendigkeit der korrekten Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten im Marketing erläutert. Wolfgang Scherl-Gebhard betont, dass Betreiber, die KI zur Erstellung oder Manipulation von Inhalten nutzen, verpflichtet sind, diese klar zu kennzeichnen. Die Transparenzpflicht gilt ab dem zweiten August zweitausendsechsundzwanzig und betrifft nicht alle Nutzer, sondern gezielt Betreiber, die eigenverantwortlich mit KI-Systemen arbeiten. Er weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Pflichten mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden können. Wolfgang Scherl-Gebhard erklärt, dass der Verhaltenskodex des EU AI Office, veröffentlicht im Juni zweitausendsechsundzwanzig, als praxisnaher Leitfaden dient. Die Kennzeichnung muss klar und unterscheidbar sein, wobei spezifische Design- und Platzierungsanforderungen für verschiedene Content-Formate gelten. Zudem hebt er die Bedeutung dokumentierter Abläufe und klarer Zuständigkeiten innerhalb von Marketing-Teams hervor, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Abschließend empfiehlt Wolfgang Scherl-Gebhard einen strukturierten Vier-Schritte-Fahrplan zur Umsetzung der Kennzeichnungspflichten.