Das neue Verfahren zur App Tracking Transparency, kurz ATT, von Apple hat das Ziel, den Datenschutz zu stärken und gleichzeitig die Opt-in-Raten zu erhöhen. Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass Apple seine eigenen Angebote bei der Datennutzung für Werbezwecke nicht mehr bevorzugen darf. Dies adressiert einen zentralen Kritikpunkt an ATT, da Apple bisher seine Datennutzung positiver darstellen konnte als die von Drittanbietern, die oft mit abschreckenden Hinweisen konfrontiert wurden. Die neuen Regelungen ermöglichen es App-Anbietern, den Zweck der Datennutzung klarer zu erläutern und bereits vorhandene Einwilligungen zu berücksichtigen. Zudem können Nutzer nach einer Ablehnung nach einem Jahr erneut um ihre Zustimmung gebeten werden. Diese Flexibilität könnte die Bereitschaft zur Zustimmung erhöhen und somit die Opt-in-Raten steigern. Auch Unternehmen, die bislang auf eine ATT-Abfrage verzichtet haben, könnten nun eher dazu bereit sein, was zusätzliche Chancen für Opt-ins schafft. Kritiker befürchten jedoch, dass dies zu zusätzlichen Abfragen für Drittanbieter und komplexeren Consent-Dialogen führen könnte. Dennoch könnte diese Entscheidung eine seltene Kombination aus mehr Fairness, mehr Gestaltungsspielraum und besseren Voraussetzungen für datengestützte Werbung bieten.