Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Kosmetikkonzern L'Oréal seine Werbung für ein Haarfärbeprodukt der Marke Garnier nicht länger mit allgemeinen Nachhaltigkeitsversprechen versehen darf. Dies geschah auf Grundlage einer Beanstandung durch die Deutsche Umwelthilfe, die L'Oréal Greenwashing mit vagen Umweltversprechen vorwirft. Die Werbung enthielt Aussagen über den Einsatz von recycelten Materialien, erneuerbaren Energien und den Kampf gegen Plastikverschmutzung. Das Gericht stellte fest, dass für Durchschnittsverbraucher nicht erkennbar ist, welche konkreten Maßnahmen bereits umgesetzt wurden oder in naher Zukunft geplant sind. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte, dass pauschale Aussagen wie „mehr Einsatz“ keine überprüfbaren Informationen zu den Maßnahmen liefern. Die EU plant, allgemeine Umweltclaims ohne Nachweis stärker zu regulieren. Künftig sollen Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ nur noch mit überprüfbaren Belegen verwendet werden dürfen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Verbrauchern verlässlichere Informationen über die Umweltwirkung von Produkten zu bieten.