Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Berliner Verkehrsbetriebe, kurz BVG, die Werbekampagne des Nachrichtenportals Nius vorerst wieder zulassen müssen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, hat jedoch weitreichende Auswirkungen auf den Umgang öffentlicher Einrichtungen mit Werbekunden. Das Gericht stellte fest, dass eine Anstalt des öffentlichen Rechts Werbung nicht ohne tragfähige Rechtsgrundlage oder konkrete Sicherheitsgefahren untersagen darf. Die Presse- und Meinungsfreiheit sowie der Gleichbehandlungsgrundsatz sind hierbei entscheidend. Die BVG hatte die Kampagne aufgrund von Protesten und Sicherheitsbedenken gestoppt. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass bloße Befürchtungen für eine solche Maßnahme nicht ausreichen. Eine Einschränkung wäre nur zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegen. Auch mögliche Reputationsschäden der BVG wurden nicht als Rechtfertigung anerkannt. Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit für Werbetreibende und verdeutlicht, dass öffentliche Auftraggeber an Gleichbehandlung und Grundrechte gebunden sind. Das Urteil setzt somit wichtige Maßstäbe für den diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Werbeflächen.