Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Lufthansa irreführende Aussagen zur CO₂-Reduktion durch nachhaltige Flugkraftstoffe, auch bekannt als SAF, zurücknehmen muss. Das Gericht wies die Berufung der Airline in einem zentralen Punkt zurück und erklärte die Werbeaussagen für unzulässig. Der Grund dafür ist, dass Verbraucher den Eindruck gewinnen könnten, die Emissionen ihres spezifischen Fluges würden unmittelbar durch den Einsatz dieser Kraftstoffe verringert. In Wirklichkeit erfolgt der Einsatz jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt. Das Gericht stellte fest, dass die Werbung nicht ausreichend erklärt, wann genau die Emissionsminderung eintritt. Diese Information ist besonders wichtig für umweltbewusste Kunden, die oft bereit sind, einen zusätzlichen Betrag für einen Klimaaufschlag zu zahlen. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte das Urteil als bedeutenden Schritt gegen Greenwashing und forderte von der Lufthansa weitergehende Maßnahmen für mehr Klimaschutz, einschließlich des Verzichts auf Kurzstreckenflüge und einer besseren Verknüpfung von Flug- und Bahnangeboten. Die Airline hat bereits während des Verfahrens ihre beanstandete Werbung angepasst.