Im Streit um die Nutzung des Namens „Obelix“ für Waffen und Munition hat der französische Asterix-Verlag einen bedeutenden Erfolg vor dem Gericht der Europäischen Union erzielt. Das Gericht hob eine frühere Entscheidung des Europäischen Amts für geistiges Eigentum auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung zurück. Hintergrund ist die Eintragung der Marke „Obelix“ für Waffen und Munition zugunsten eines polnischen Rüstungsunternehmens im Jahr zwei tausend zweiundzwanzig. Der Verlag, der die Rechte an den Asterix-Comics hält, sieht darin eine unzulässige Ausnutzung der bekannten Comicfigur. Der Verlag argumentierte, dass das Waffenunternehmen vom hohen Bekanntheitsgrad und positiven Image der Figur profitieren wolle. Das EUIPO hatte den Antrag auf Nichtigerklärung zunächst abgelehnt, da es die Bekanntheit der älteren Marke als nicht ausreichend belegt ansah und Zweifel äußerte, dass Käufer von Waffen eine Verbindung zur Comicfigur herstellen würden. Das EU-Gericht wies diese Einschätzung zurück und stellte fest, dass das Markenamt die Nachweise zur Bekanntheit der Marke nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Der Fall verdeutlicht die Bedeutung von Markenbekanntheit und Markenimage im europäischen Markenrecht.