Lidl hat in einem Rechtsstreit um eine groß angelegte Preiswerbung vor dem Landgericht Heilbronn eine Niederlage erlitten. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte Klage eingereicht und das Gericht entschied, dass die Werbung für etwa fünfhundert Produkte irreführend und intransparent war. Im Mai zweitausendfünfundzwanzig warb Lidl mit der „größten Preissenkung aller Zeiten“, doch die Verbraucher konnten nicht nachvollziehen, welche Artikel konkret betroffen waren. Eine überprüfbare Liste der reduzierten Produkte wurde nicht veröffentlicht, da Lidl auf Wettbewerbsgründe verwies. Wichtige Einschränkungen waren lediglich in einer Fußnote zu finden. Das Gericht stellte fest, dass Kunden weder erkennen konnten, wie viele Produkte tatsächlich reduziert wurden, noch in welchen Filialen diese erhältlich waren. Die Werbung vermittelte den Eindruck, dass Preisnachlässe allgemein und lokal verfügbar seien. Verbraucherschützer begrüßten das Urteil und hoben hervor, dass die Kampagne falsche Erwartungen erzeugt und Konsumenten getäuscht habe. Eine schriftliche Begründung des Gerichts wird noch erwartet.