Im Jahr zweitausendfünfundzwanzig verhängte die Bundesnetzagentur Bußgelder in Höhe von über einer Million Euro gegen unseriöse Werbefirmen, da die Zahl der Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe um sechs Prozent anstieg. Insgesamt gingen bei der Behörde fast vierzigtausend Beschwerden ein, wobei Gewinnspiele der häufigste Anlass waren. Trotz eines Rückgangs im Vergleich zum Rekordjahr zweitausendeinundzwanzig bleibt der Anstieg der Beschwerden ein Zeichen dafür, dass Cold Calls nach wie vor weit verbreitet sind. Die Bundesnetzagentur sieht in den verhängten Millionenstrafen eine teilweise abschreckende Wirkung, insbesondere bei Werbeanrufen für Photovoltaikanlagen, deren Zahl zurückging. Zudem wurden erstmals Verstöße gegen die Dokumentationspflicht von Werbeeinwilligungen sanktioniert. In Deutschland sind Werbeanrufe nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller hob hervor, dass unerlaubte Telefonwerbung sowohl Verbraucher schädige als auch den fairen Wettbewerb untergrabe. Die Behörde plant, weiterhin konsequent gegen Regelverstöße vorzugehen.