Ritter Sport hat vor Gericht eine Niederlage erlitten, als das Landgericht Stuttgart eine Klage gegen den quadratischen Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ der Firma Wacker abwies. Das Gericht stellte fest, dass keine Markenverletzung vorliegt, obwohl es gewisse Ähnlichkeiten in Form und Verpackung zwischen den Produkten gab. Die Richter sahen keine Verwechslungsgefahr zwischen der klassischen Tafelschokolade und dem funktionalen Energieriegel. Ritter Sport argumentierte, dass beide Produkte dieselbe Zielgruppe ansprechen und forderte neben Unterlassung auch Schadenersatz sowie einen Produktrückruf. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück und betonte, dass Verbraucher klar zwischen den beiden Produktkategorien unterscheiden können. Ritter Sport prüft nun die Möglichkeit einer Berufung, was darauf hindeutet, dass der Rechtsstreit möglicherweise weitergeht. Wacker hat aus Vorsicht den quadratischen Riegel vorübergehend aus dem Verkauf genommen, um möglichen finanziellen Folgen vorzubeugen. Der Fall verdeutlicht die Sensibilität von Form, Design und Markenführung im Bereich der schnelllebigen Konsumgüter und die Grenzen des Markenschutzes, die Gerichte setzen.