Das Landgericht München hat entschieden, dass Amazon Werbung auf Prime Video ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer unzulässig ist. Die Klage basierte auf einer Ankündigung Amazons aus dem Jahr zweitausendvierundzwanzig, in der angekündigt wurde, dass Filme und Serien künftig mit Werbeunterbrechungen gezeigt werden sollten. Kunden, die dies nicht wünschen, sollten dafür zusätzlich zahlen. Das Gericht bewertete dieses Vorgehen als irreführend und unzulässig, da Prime-Mitglieder vertraglich ein werbefreies Angebot erwarten. Das Urteil besagt, dass bestehende Verträge nicht einseitig durch Amazon geändert werden dürfen. Die Einführung von Werbung stellt eine Vertragsänderung dar, die ohne Mitwirkung der Kunden erfolgt. Verbraucher behalten ihren Anspruch auf die werbefreie Nutzung von Prime Video, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Zudem wurde Amazon verpflichtet, die Kunden korrekt zu informieren und die irreführende Mitteilung zu korrigieren. Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf digitale Abonnementdienste haben, da Anbieter künftig Vertragsänderungen klar kommunizieren und die Zustimmung der Kunden einholen müssen. Es zeigt, dass Kundenrechte auch bei großen Plattformen wie Amazon gewahrt werden müssen.