Im Fachartikel von Wolfgang Scherl-Gebhard wird erläutert, dass Weihnachtsgrüße rechtlich als Werbung gelten und daher an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gebunden sind. Wolfgang Scherl-Gebhard betont, dass Unternehmen beim Versand von Weihnachtsgrüßen sowohl per E-Mail als auch postalisch klare Regeln beachten müssen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Für elektronische Grüße ist eine vorherige Einwilligung erforderlich, wobei der Versand als Teil eines bestehenden Newsletters eine praktikable Lösung darstellt. Im Gegensatz dazu können postalische Grüße ohne Einwilligung versendet werden, solange kein Widerspruch des Empfängers vorliegt. Darüber hinaus weist Wolfgang Scherl-Gebhard darauf hin, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz für die Gestaltung von Weihnachtsgrüßen datenschutzkonform erfolgen muss. Offene KI-Systeme dürfen nicht mit personenbezogenen Daten gefüttert werden. Empfänger müssen bereits bei der Datenerhebung über die Nutzung ihrer Daten für Weihnachtsgrüße informiert werden und auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Wolfgang Scherl-Gebhard schlussfolgert, dass die Beachtung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen Unternehmen ermöglicht, ihre Kundenbeziehungen zu stärken und gleichzeitig rechtliche Risiken zu minimieren.