Das Landgericht Bochum hat der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in ihrer Klage gegen den Schuhhändler Deichmann recht gegeben. Das Unternehmen hatte mit dem Claim „Nachhaltigkeit: Ja“ für seine Produkte geworben, ohne konkrete ökologische Vorteile nachweisen zu können. Das Gericht entschied, dass diese Werbung irreführend sei, da sie Verbraucherinnen und Verbraucher über die tatsächliche Umweltwirkung der Produkte täuschen könnte. Die DUH stellte im Verfahren fest, dass der beworbene Schuh keine messbaren Vorteile gegenüber Konkurrenzprodukten aufwies. Daher muss Deichmann entweder die Werbung einstellen oder künftig nachvollziehbare Nachweise über Umweltvorteile erbringen. Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, betonte die Signalwirkung des Urteils für den Handel, da auch große Unternehmen bei Umweltversprechen transparent sein müssen. Das Urteil verdeutlicht, dass unspezifische Begriffe wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ ohne belegbare Daten in der Werbung unzulässig sind und Verbraucher irreführen können. Diese Entscheidung könnte für andere Marken und Händler ein wichtiges Präzedenzsignal darstellen.