Immoscout24 sieht sich einem Verbot des Landgerichts Berlin gegenüber, das die Werbung für Schufa-Bonitätschecks bei Wohnungsbesichtigungen untersagt. Das Gericht stellte fest, dass die Werbung irreführend und rechtswidrig war, da die Vorlage einer Bonitätsauskunft erst kurz vor dem Vertragsabschluss rechtlich zulässig ist. Immoscout24 hatte Mietern geraten, eine Mappe mit wichtigen Unterlagen, einschließlich der Schufa-Auskunft, mitzubringen und bot diese Dienstleistung gegen eine Gebühr von knapp dreißig Euro an. Das Gericht erkannte darin keinen neutralen Rat, sondern einen Versuch, von der Notlage der Wohnungssuchenden zu profitieren. Zusätzlich wurden datenschutzrechtliche Bedenken geäußert, da Immoscout24 ohne die erforderliche Einwilligung der Nutzer personenbezogene Daten im Rahmen einer „Selbstauskunft“ sammelte. Das Unternehmen hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und betont, dass die Nutzer die Kontrolle über ihre Daten behalten. Das Urteil hebt die Wichtigkeit von fairer Werbung und datenschutzkonformen Praktiken hervor, besonders in einem Markt, in dem Verbraucher unter Druck stehen.